Schulkommission
Die Schulkommission konstituiert sich selbst. Der Departementsvorsteher des Gemeindevorstandes gehört ihr von Amtes wegen an und amtet in der Regel als Präsident. Die Schulkommission ist besorgt, für die Handhabung der Schulgesetzgebung von Bund, Kanton und Gemeinde. Sie leitet und beaufsichtigt den Schulbetrieb der von der Gemeinde geführten Schulen.
Der Schulkommission steht neben den im kantonalen Schulgesetz genannten Kompetenzen im Weiteren zu:
1. als Wahlbehörde die Wahl und Entlassung der Lehrkräfte;
2. die Vorbereitung der Schul- und Disziplinarordnung zuhanden der Gemeindeversammlung.
Für die Anschaffung von Lehrmitteln und Schulmaterial verfügt die Schulkommission über den im Voranschlag festgesetzten Kredit. Im Übrigen stehen die Finanzkompetenzen der Bildung den ordentlichen Organen der Gemeinde zu.
Weitere Informationen unter Bildung.
Mitglieder | Sax Hansjörg, Präsident |
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Webseite | Schule Obersaxen Mundaun |