Gäste- und Tourismustaxen
Das Gesetz über die Gäste- und Tourismustaxe ist seit 01.01.2015 in Kraft und regelt die Erhebung der Gäste- und Tourismustaxe zur Förderung des Tourismus. Die Gemeinde wacht über deren Verwendung.
Das Gesetz über die Gäste- und Tourismustaxe ist seit 01.01.2015 in Kraft und regelt die Erhebung der Gäste- und Tourismustaxe zur Förderung des Tourismus. Die Gemeinde wacht über deren Verwendung.