Bauwesen und Liegenschaften
Leitung: Lukas Roth
Bausekretärin: Chiara Janka
Ordentliches Verfahren
(für alle Neubauten und baulichen Veränderungen gem. BauG Obersaxen Art. 16, Surcuolm Art. 72, Flond Art. 17)
- Baugesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen (ausserhalb Bauzone: zusätzlich BAB-Gesuchsformulare 4-fach inkl. Beilagen)
- Prüfung durch Baufachchef
- Allfällige Weiterleitung von weiteren Gesuchsformularen an Ämter
- Publikation im Amtsblatt
- Nach Auflagefrist an Gemeindevorstand zur Bewilligung
Meldeverfahren
- Formular für meldepflichtige Bauvorhaben inkl. Beilagen einfach einreichen
- Prüfung durch Baufachchef
- Allfällige Weiterleitung von weiteren Gesuchsformularen an Ämter
- An Gemeindevorstand zur Bewilligung
Kontakte
081 920 50 88 Bauamt
081 920 50 80 Bausekretariat
081 258 90 66 Brandschutzexperte