Bauwesen und Liegenschaften

Leitung: Lukas Roth
Bausekretärin: Chiara Janka

Ordentliches Verfahren

(für alle Neubauten und baulichen Veränderungen gem. BauG Obersaxen Art. 16, Surcuolm Art. 72, Flond Art. 17)

  • Baugesuch inkl. Beilagen im Doppel einreichen (ausserhalb Bauzone: zusätzlich BAB-Gesuchsformulare 4-fach inkl. Beilagen)
  • Prüfung durch Baufachchef
  • Allfällige Weiterleitung von weiteren Gesuchsformularen an Ämter
  • Publikation im Amtsblatt
  • Nach Auflagefrist an Gemeindevorstand zur Bewilligung

 

Meldeverfahren

  • Formular für meldepflichtige Bauvorhaben inkl. Beilagen einfach einreichen
  • Prüfung durch Baufachchef
  • Allfällige Weiterleitung von weiteren Gesuchsformularen an Ämter
  • An Gemeindevorstand zur Bewilligung

 

Kontakte

081 920 50 88 Bauamt
081 920 50 80 Bausekretariat
081 258 90 66 Brandschutzexperte

 

 

Webseite Zonenplan
BAB-Gesuchsformulare
Energiefragen und Energienachweis
Amt für Umwelt und Natur
Tiefbauamt Graubünden
Gesuch Strassenreklame
Gesuch feuerpolizeiliche Bewilligung
Formular für Solaranlagen
Dokument 

Baugesuchsformular
Formular für meldepflichtige Bauvorhaben
Baugesuch Hochsitz-Passhütte
Baugesetz Flond
Baugesetz Obersaxen
Baugesetz Surcuolm 
Kommunales räumliches Leitbild, Bericht
Kommunales räumliches Leitbild, Plan
Entsorgungserklärung für Bauabfälle
Entsorgungsnachweis für Bauabfälle
Pflichtschutzplätze