Amt für Immobilienbewertung Ilanz

Der Schätzungspflicht unterstellt sind Neubauten, An-, Um- und Erneuerungsbauten sowie Umnutzungen (Art. 5 Abs. 1 Gesetz über die amtlichen Schätzungen).

 

Tel.081 257 62 50
E-Maililanz@aib.gr.ch 
Webseite Bewertungsbüro Ilanz