Amt für Immobilienbewertung Ilanz
Der Schätzungspflicht unterstellt sind Neubauten, An-, Um- und Erneuerungsbauten sowie Umnutzungen (Art. 5 Abs. 1 Gesetz über die amtlichen Schätzungen).
Tel. | 081 257 62 50 |
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Webseite | Bewertungsbüro Ilanz |