Einkommens- und Vermögenssteuer

Einreichefristen Steuererklärung

Für die Einreichung der Steuererklärung gelten folgende Einreichefristen:

  • 31. März für Unselbständigerwerbende, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
  • 30. September für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
  • 30. September für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden (beschränkte Steuerpflicht).

 

Fristerstreckungsgesuche

Gesuche um Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärung müssen schriftlich oder per E-Mail vor Ablauf der jeweiligen ordentlichen Frist beim Steueramt Obersaxen Mundaun oder online via Fristerstreckungsgesuch beantragt werden.

 

Steuerrechnungen

Die provisorische Gemeindesteuerrechnung wird jeweils im Januar des darauffolgenden Jahres aufgrund der Vorjahresfaktoren erstellt. Dabei gelten folgende Zahlungstermine: erste Rate bis zum 30.06. / zweite Rate bis zum 31.08. / oder den Gesamtbetrag per 31.07. Der jährlich festgelegte Verzugszins wird jeweils auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden publiziert.

Eine Anfrage um Ratenzahlung betreffend Gemeindesteuern muss schriftlich vor Ablauf des Rechnungstermins an das Gemeindesteueramt gestellt werden. Eine Zahlungserleichterung (Erstreckung der Zahlungsfrist oder Ratenzahlung) für die Kantons- und die direkten Bundessteuern kann mit einem schriftlich begründeten Gesuch bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden beantragt werden. Bei Gutheissung eines Gesuchs um Erstreckung der Zahlungsfrist fallen in der Regel Verzugszinsen an.
Online-Formular Ratenzahlungen