AHV-Zweigstelle

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA).

Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), Anmeldung 5 Monate vor Rentenbeginn
  • IV (Invalidenversicherung) 
  • EO (Erwerbsersatzordnung) 
  • FAK (Familienausgleichskasse) 
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)

 

Ergänzungsleistungen (EL)

Die Ergänzungsleistungen zur AHV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Bei der Pro Senectute können Sie provisorisch ausrechnen ob Sie das Recht auf Ergänzungsleistungen haben.

 

Prämienverbilligung der Krankenversicherungsprämien (IPV)

Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragen. Die Formulare zur Anmeldung der individuellen Prämienverbilligung können auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Weitere Informationen/Formulare:
www.sva.gr.ch 
www.ahv.ch