Todesfall

Todesfälle werden durch den zuständigen Arzt oder durch die Polizei dem Zivilstandsamt gemeldet. Bei Tod zu Hause ist eine persönliche Meldung durch einen Familienangehörigen auf der Gemeindeverwaltung notwendig. Die ärztliche Todesbescheinigung ist mitzubringen. In jedem Fall bitten wir Sie um eine telefonische Meldung.

 

Aufbahrung in der Totenkapelle im Steinhauser Zentrum

Der Aufbahrungsraum sowie die Totenkapelle können bei einem Todesfall genutzt werden. Die Wahl des Aufbahrungsortes findet nach Absprache mit den Angehörigen statt.

 

Bestattungen

Damit die notwendigen Massnahmen für die Bereitstellung des Grabes getroffen werden können, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

Die Art und Weise der Bestattung wird zusammen mit dem Pfarrer festgelegt. Die Besammlung der Trauergäste findet beim Eingang zur Kapelle des Steinhauser Zentrums statt. Dies gilt unabhängig vom Aufbahrungsort. Die Kosten für die Benützung der Kirche betragen für Auswärtige CHF 300.00. Die Schriftplatte bei Urnenbestattung kostet CHF 150.00 und kann für die Gravur abgeholt werden.

 

Erbbescheinigung

Erbbescheinigungen werden nur beim Regionalgericht ausgestellt.

 

Kontakte

081 920 50 00   Steinhauser Zentrum  
081 933 11 27   Kath. Pfarramt Obersaxen-Mundaun    
081 925 34 26   Ref. Pfarramt Flond  
081 257 59 84   Regionalgericht Surselva

 

Webseite Zivilstandsamt Surselva