Todesfall
Todesfälle werden durch den zuständigen Arzt oder durch die Polizei dem Zivilstandsamt gemeldet. Bei Tod zu Hause ist eine persönliche Meldung durch einen Familienangehörigen auf der Gemeindeverwaltung notwendig. Die ärztliche Todesbescheinigung ist mitzubringen. In jedem Fall bitten wir Sie um eine telefonische Meldung.
Aufbahrung in der Totenkapelle im Steinhauser Zentrum
Der Aufbahrungsraum sowie die Totenkapelle können bei einem Todesfall genutzt werden. Die Wahl des Aufbahrungsortes findet nach Absprache mit den Angehörigen statt.
Bestattungen
Damit die notwendigen Massnahmen für die Bereitstellung des Grabes getroffen werden können, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.
Die Art und Weise der Bestattung wird zusammen mit dem Pfarrer festgelegt. Die Besammlung der Trauergäste findet beim Eingang zur Kapelle des Steinhauser Zentrums statt. Dies gilt unabhängig vom Aufbahrungsort. Die Kosten für die Benützung der Kirche betragen für Auswärtige CHF 300.00. Die Schriftplatte bei Urnenbestattung kostet CHF 150.00 und kann für die Gravur abgeholt werden.
Erbbescheinigung
Erbbescheinigungen werden nur beim Regionalgericht ausgestellt.
Kontakte
081 920 50 00 Steinhauser Zentrum
081 933 11 27 Kath. Pfarramt Obersaxen-Mundaun
081 925 34 26 Ref. Pfarramt Flond
081 257 59 84 Regionalgericht Surselva
Webseite | Zivilstandsamt Surselva |
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