Feuerwerksbewilligung
Feuerwerkskörper, Kategorie F2 und F3
Für eine Bewilligung für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 und F3 ist in der Gemeinde Obersaxen Mundaun das Gesuchsformular unterzeichnet bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Gesuchsformular
Planungshilfe GR Nr. 08
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, T2
Wer als Verbraucher/in pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, T2 beziehen will, braucht einen Erwerbsschein, wer diese Produkte abbrennen will, eine Abbrandbewilligung. Der Erwerbsschein wird von der Kantonspolizei Graubünden, die Abbrandbewilligung von der Gebäudeversicherung Graubünden ausgestellt. Liegt für den Bezug in der Kategorie F4 und T2 eine einmalige Abbrandbewilligung der Gebäudeversicherung Graubünden vor, ist kein zusätzlicher Erwerbsschein notwendig.