Bewilligungen für Lotterien
Wenn Sie eine Unterhaltungslotterie oder eine Tombola durchführen, sind Sie verpflichtet, diese vorgängig beim Amt für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden anzumelden. Die Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Kantons Graubünden unter dem Link «Geldspiele» und die Formulare dazu unter dem Link «Formulare».