Feuerwehr Obersaxen Mundaun
Am 1. Januar 2025 beginnt gemäss Feuerwehrgesetz der Gemeinde Obersaxen Mundaun der obligatorische Feuerwehrdienst. Feuerwehrpflichtig sind Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Gemeinde Obersaxen Mundaun sowie ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung B und C. Von in ungetrennter Ehe lebenden Einwohnern ist nur der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig.
Für das Jahr 2025 sind die Jahrgänge 1983 bis und mit Jahrgang 2007 feuerwehrpflichtig. Einwohnerinnen und Einwohner, die eingeteilt werden möchten, melden sich bitte bis Freitag, 20. Dezember 2024, beim Feuerwehrkommandanten Christian Henny (Tel. 079 402 99 28) oder bei seinem Nachfolger Tizian Derungs (079 241 02 64).
Feuerwehrpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner, die keinen Feuerwehrdienst leisten, müssen eine jährliche Feuerwehrersatzabgabe von CHF 300.00 bezahlen. Am Montag, 30. Dezember 2024, 19.30 Uhr, findet eine Informationsveranstaltung im Feuerwehrlokal in Obersaxen Meierhof statt.
Rückgabe der Feuerwehrausrüstung
Feuerwehrangehörige, welche per 31. Dezember 2024 aus der Feuerwehr Obersaxen Mundaun entlassen werden oder ausgetreten sind, werden gebeten, ihre Ausrüstung bis spätestens Freitag, 3. Januar 2025, an den Materialchef Christian Henny abzugeben. Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie den Materialchef unter Tel. 079 402 99 28. Besten Dank für eine fristgerechte und saubere Materialrückgabe.
06.12.2024
Feuerwehrkommando OM