Individuelle Prämienverbilligung (IPV) der Krankenversicherung
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) beantragen.
Anmeldung
Das Anmeldeformular inklusive Anleitung für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für das Jahr 2024 kann entweder direkt online auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (www.sva.gr.ch) abgerufen und ausgefüllt oder bei der AHV-Zweigstelle der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Anmeldung reichen Sie bitte direkt bei der SVA Graubünden ein.
Meldefrist
Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2024 nicht bis am 31.12.2024 bei der SVA Graubünden eingereicht wird.
Mitteilung für Vorschussleistung
Personen/Familien, die für das Jahr 2024 bereits eine Mitteilung für Vorschussleistung erhalten haben, gelten als angemeldet und müssen somit für das Jahr 2024 keine Anmeldung einreichen. Mutationen oder Nachmeldungen von fehlenden Personen, wie Neugeborene, Lernende und Studenten sind umgehend zu melden. Die Meldefrist für das Jahr 2024 endet ebenfalls am 31.12.2024.
Jahr 2025
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung für das Kalenderjahr 2025 steht ab Mitte Februar 2025 zur Verfügung.
Bei Fragen ist die SVA Graubünden, Telefon 081 257 41 11, oder die AHV-Zweigstelle der Gemeindeverwaltung Obersaxen Mundaun, Telefon 081 920 50 80, gerne für Sie da.
29.11.2024
Die AHV-Zweigstelle
der Gemeindeverwaltung Obersaxen Mundaun