Steuererklärung 2023

Kürzlich haben Sie die Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2023 erhalten.

Wer keine Formulare erhalten hat, kann diese beim Gemeindesteueramt anfordern. Deklarationssoftware steht im Internet unter www.stv.gr.ch zum Download zur Verfügung.

Es gelten folgende Fristen für die Einreichung der Steuererklärung:
31. März 2024 für Unselbständigerwerbende, volljährige Schüler und Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
30. September 2024 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten oder Liegenschaften im Kanton Graubünden bzw. in der Gemeinde.

Einreichung der Steuererklärung:
Die Steuererklärung ist nicht beim Gemeindesteueramt, sondern an folgende Adresse einzureichen: Steuerverwaltung des Kantons GR, Verarbeitungszentrum 1/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur

Fristverlängerungen:
Fristverlängerungsgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist folgendermassen einzureichen:
– online: www.stv.gr.ch
– per E-Mail: steueramt@obersaxenmundaun.swiss
– schriftlich an: Steueramt Obersaxen Mundaun, Vorstadt 26, 7134 Obersaxen, Tel. 081 920 50 86

Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen: Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer 744-), Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

Unterschrift der Ehegatten:
Ehegatten, welche in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sind gemeinsam steuerpflichtig. Beide unterzeichnen die Steuererklärung gemeinsam.

Auskünfte:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindesteueramt (081 920 50 86 / steueramt@obersaxenmundaun.swiss) gerne zur Verfügung.

01.02.204
Das Gemeindesteueramt