Steuererklärung 2024
Wer keine Formulare erhalten hat, kann diese beim Gemeindesteueramt anfordern. Die Deklarationssoftware steht im Internet unter www.stv.gr.ch zum Download zur Verfügung.
Es gelten folgende Fristen für die Einreichung der Steuererklärung:
31. März 2025 für Unselbständigerwerbende, volljährige Schüler und Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften. 30. September 2025 für Selbständigerwerbende, einfache Gesellschaften und für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten oder Liegenschaften im Kanton Graubünden bzw. in der Gemeinde.
Einreichung der Steuererklärung:
Die Steuererklärung ist NICHT beim Gemeindesteueramt, sondern an folgende Adresse einzureichen: Steuerverwaltung des Kantons GR, Verarbeitungszentrum 1/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur
Steuerveranlagungen: Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Die Schulung des neuen Programms durch die Steuerverwaltung findet im März 2025 statt, somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben. Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.
Fristverlängerungen: Fristverlängerungsgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist folgendermassen einzureichen:
– online: www.stv.gr.ch
– per E-Mail: steueramt@obersaxenmundaun.swiss
– schriftlich an: Steueramt Obersaxen Mundaun, Vorstadt 26, 7134 Obersaxen, Tel. 081 920 50 86
Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen: Vollständige Register-Nummer, Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.
Unterschrift der Ehegatten: Ehegatten, welche in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sind gemeinsam steuerpflichtig. Beide unterzeichnen die Steuererklärung gemeinsam.
Auskünfte: Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Gemeindesteueramt (081 920 50 86 / steueramt@obersaxenmundaun.swiss) gerne zur Verfügung.
07.02.2025
Gemeindesteueramt