Eidgenössische Volksabstimmung vom 24. November 2024

Wir verweisen auf die Bekanntmachung unter «Kanton» am Anfang des Amtsblatts Surselva. Stimmberechtigte, welche noch nicht im Besitz des Abstimmungsmaterials sind, können dieses bis Donnerstag, 21. November 2024, auf der Gemeindeverwaltung in Meierhof beziehen.

 

Die Urnen sind zu folgenden Zeiten aufgestellt:
Gemeindehaus
Donnerstag, 21.11.2024, 10.00–12.00 Uhr / 15.30–17.00 Uhr
Freitag, 22.11.2024, 10.00–12.00 Uhr / 15.30–17.00 Uhr
Flond, Mehrzweckanlage
Sonntag, 24.11.2024, 09.00–09.25 Uhr
Surcuolm, Dorfplatz
Sonntag, 24.11.2024, 09.35–10.05 Uhr
Meierhof, Kirche
Sonntag, 24.11.2024, 10.15–10.45 Uhr
St. Martin, Kirche
Samstag, 23.11.2024, 18.00–18.30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Stellvertretung bei der Stimmabgabe nicht gestattet ist. Es dürfen nur die eigenen Stimmzettel in die Urnen gelegt werden. Bei der Stimmabgabe ist der mit dem Abstimmungsmaterial zugestellte Stimmrechtsausweis mit Unterschrift abzugeben. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.

Briefliche Stimmabgabe
Auf dem Stimmrechtsausweis ist das Vorgehen für die briefliche Stimmabgabe erläutert. Die briefliche Stimmabgabe kann bis spätestens Sonntag, 24. November 2024, 10.30 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Gemeindehaus in Meierhof vorgenommen werden.

Der Gemeindevorstand Obersaxen Mundaun